Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen ihre Beiträge regelmäßig. Nicht immer ist das rechtmäßig. Dies hat sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2020 bestätigt: Wenn Ihre private Krankenversicherung die Beitragserhöhung nicht ausreichend begründet, sind die Beitragserhöhungen unwirksam. Versicherte können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Es können rückwirkend bis zu 10 Jahre zu viel gezahlte Beiträge geltend gemacht werden.
Zudem können Sie auch künftig viel Geld sparen, da unrechtmäßige Beitragserhöhungen auch künftig nicht gezahlt werden müssen.
„Jedes Jahr ärgere ich mich wie auch weitere Millionen Versicherte, dass wir nichts gegen die steigenden Beitragserhöhungen tun können. Auf Mein-PKV-Check habe ich einen kostenlosen Online-Check durchgeführt und glücklicherweise erfahren, dass mir mehrere Tausend Euro Rückzahlung zustehen.“
Debeka Krankenversicherung
Erstatteter Betrag: 9.305€
– Paul* (54), Wiesbaden
„Ich bin begeistert. Mir wurden rückwirkend für die letzten 10 Jahre knapp 10.000 zugesprochen. Ein klarer Sieg für den Verbraucher!“
– Amelie* (41), Augsburg